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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06   

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https://dejure.org/2010,68305
LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06 (https://dejure.org/2010,68305)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.01.2010 - L 1 R 2/06 (https://dejure.org/2010,68305)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - L 1 R 2/06 (https://dejure.org/2010,68305)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potentiell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber: BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O.).

    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlauf von § 1 Abs. 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 12).

    b) Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dort dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BT-Drs. 12/405, S. 113).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BT-Drs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Im Bereich des Bauwesens erfasst der Begriff des Produktionsbetriebes nach der Rechtsprechung des BSG nur solche Betriebe, deren Hauptzweck in der Massenproduktion von Bauwerken liegt, die dabei standardisierte Produkte massenhaft ausstoßen und eine komplette Serienfertigung von gleichartigen Bauwerken zum Gegenstand haben (BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -, zitiert nach Juris).

    Es kann dahinstehen, ob der Beschäftigungsbetrieb des Klägers diese Teilgewerke in Gebäuden, die ihrerseits in Form einer massenhaften Produktion errichtet wurden, erbracht hat, denn dies reicht nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R -, zitiert nach Juris) nicht aus, um die betriebliche Voraussetzung zu bejahen.

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 - u. a., dokumentiert in Juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Inwieweit die Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Inwieweit die Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Es ist deshalb schon nicht möglich, die bei einem unklaren oder nicht eindeutigen Wortlaut heranzuziehenden einschlägigen Auslegungskriterien anzuwenden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10

    Ausschluss einer fiktiven Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der

    Der Klägerin sind das Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (Az: L 1 R 2/06) in Kopie sowie die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen (bei dem Senat angelegter Betriebeordner in Kopie) übersandt worden.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer Beschäftigung im VEB TGA W. im Juni 1990 die betriebliche Voraussetzung nicht erfüllt ist (siehe das den Beteiligten bekannte Urteil vom 28. Januar 2010, Az: L 1 R 2/06).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - L 1 RS 33/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Sie verwies auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 2010 (L 1 R 2/06), wonach der VEB TGA kein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens gewesen sei.

    Der Senat hat die Gerichtsakte L 1 R 2/06 beigezogen.

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